Die Restschuldbefreiung und die verschwiegenen Schulden
Nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner...
View ArticleDer zweite Restschuldbefreiungsantrag
Dem Schuldner ist das Rechtsschutzinteresse an einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht deshalb abzusprechen, weil sein erster Antrag in einem vorausgegangenen Verfahren nach §...
View ArticleDie neue GmbH des Insolvenzschuldners
In der Nichtanzeige der Gründung der Gesellschaften und der Erbringung der Stamm- und Kommanditeinlagen kann ein Verstoß gegen die den Insolvenzschuldner treffende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten...
View ArticleRestschuldbefreiung, Versagungsantrag und der Amtsermittlungsgrundsatz
Hat der Gläubiger einen Versagungsgrund glaubhaft gemacht, gilt für das weitere Verfahren die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts. Es darf von der Erhebung von angebotenem Zeugenbeweis zu dem...
View ArticleVersagung der Restschuldbefreiung – das Antragsrecht des Gläubigers
Ein Gläubiger hat jedenfalls dann ein rechtlich geschütztes Interesse daran, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn der Schuldner dem angemeldeten Grund der Forderung als...
View ArticleDie selbständige Tätigkeit in der Wohlverhaltensphase
Hat der Schuldner in der Treuhandphase eine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit ausgeübt, sind die Gläubiger wegen der Nichtabführung von Beträgen an den Treuhänder regelmäßig berechtigt, einen...
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